Das Landgericht München hat eine Entscheidung in der Sache um die YouTube Sperrtafeln („Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“) getroffen. Die GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig und eine illegale Anschwärzung und Herabwürdigung.
Zwar ist das Urteil des Landgericht München ist noch nicht rechtskräftig, aber der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker ließ heute zur Entscheidung des Gerichts verlauten:
Seit fast 3 Jahren führt YouTube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA. YouTube stellt sich einerseits auf den Standpunkt, keine Lizenz und damit keine Rechte für die Videos zu benötigen. Andererseits sollen laut der Sperrtafel die Videos gerade aufgrund der unterbliebenen Rechteeinräumung nicht zu sehen sein. Diesen Widerspruch hat das Gericht erkannt und das Verhalten von YouTube als unzulässig eingestuft. Die Entscheidung ist ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: Es ist nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindert. Sie will lediglich YouTube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können.
YouTube hat unmittelbar auf die Entscheidung reagiert und seine Sperrtafeln überarbeitet:
Wir sind gespannt wie es weiter geht.
(Tafel von @dennishorn, via Twitterperlen)