Der Digitale Gesellschaft e.V. hat eine Kampagne für ein Recht auf Remix gestartet, die sich für eine deutsche Fair Use-Regelung einsetzt. Im Rahmen einer Petition kann man mitmischen.
Wir leben in einem Zeitalter des Remix. Kreativität und Kultur bauten schon immer auf bereits Bestehendem auf. Internet und digitale Technologien ermöglichen aber die kreative Nutzung existierender Werke in völlig neuen Dimensionen: Nie zuvor war es so vielen möglich, Werke auf so unterschiedliche Arten zu verändern und so einfach anderen zugänglich zu machen. Mehr denn je gilt heute: „Everything is a Remix.“
In der klassischen Neuschöpfung tritt das Alte bis zur Unkenntlichkeit in den Hintergrund. Remix als Kulturform zeichnet sich hingegen dadurch aus, dass Altes im Neuen kenntlich bleibt. Remix ist eine kreative Kopie, die als solche erkennbar ist. In dem Maße, in dem die kreative Kopie Teil des kommunikativen Alltags breiter Bevölkerungsschichten wird, ist ein Recht auf Remix eine grundlegende Voraussetzung für die Kunst- und Meinungsfreiheit einer Gesellschaft. Unter einem Recht auf Remix verstehen wir ein Bündel aus drei digitalen Kreativitätsrechten:
– Das Recht, Werke bei der Nutzung zu verändern und das Ergebnis öffentlich zugänglich zu machen (Pauschalvergütetes Transformationsnutzungsrecht „” Beispiel: Hintergrundmusik im Handyvideo).
– Das Recht, Remixes von bestehenden Werken zu erstellen und diese öffentlich zugänglich zu machen (Pauschalvergütetes Remixrecht – Beispiel: Fake-Trailer einer Fernsehserie).
– Das Recht, gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung Remixes auch kommerziell zu verwerten. (Lizenzpflichtiges Remixverwertungsrecht – Beispiel: Verkauf von Musik-Mashup via iTunes)