Seit dem 1. April ist Cannabis in Deutschland legal. Konkret wird mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert. Erwachsene in Deutschland können nun legal einen Joint rauchen. Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten und auch der öffentliche Konsum von Cannabis ist nur eingeschränkt erlaubt. So ist z.B. in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in öffentlich zugänglichen Sportstätten, in Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und jeweils in deren Sichtweite der öffentliche Konsum verboten. Entscheidend für ein Konsumverbot ist eine Sichtweite zu bestimmten Einrichtungen innerhalb von 100m.
Klingt kompliziert, ist auch kompliziert und wird auch garantiert nicht einfacher, wenn man breit ist. Abhilfe schafft die Bubatzkarte, die visualisiert in welchen Zonen verstärkt auf die Sichtweite geachtet werden sollte. In Hamburg kann auf dem ersten Blick zumindest an ein paar schönen Plätzen an Außen- und Binnenalster sowie an der Elbe gekifft werden.
Die wichtigsten Fragen zum CanG beantwortet das Ministerium für Gesundheit.
Passend zum Thema ist die neuste Hotbox Ausgabe mit Jugendrichter und Cannabis-Aktivist Andreas Müller.