Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen den Ticketanbieter Eventim, den viele Eventim Kund:innen blieben nach Konzertabsagen, wie in Coronazeiten häufig der Fall war, auf ihren Kosten sitzen, die Eventim nicht an sie zurückerstattete. Der vzbv hält das für unzulässig. Betroffene Kund:innen von Eventim können sich kostenfrei der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) anschließen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat hierfür ein Anmeldeformular freigeschaltet.
Wer Ansprüche gegen Eventim geltend machen kann und was überhaupt eine Musterfeststellungsklage ist, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke von WBS Legal in einem Video.
Auch wenn die Buchungsgebühren oft nur ein paar Euro sind. In meinem Fall kommen da schon ein paar Euro zusammen (rd. €7 pro Ticket) und somit werde ich mich auch der Klage anschließen.
Hatte der Bundesgerichtshof die Frage eigentlich nicht schon geklärt?
„In seinem Urteil vom 13.07.2022, Az: VIII ZR 329/21 hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Anspruch gegen eventim auf Erstattung des Ticketpreises abgelehnt, wenn die Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie ausgefallen ist. Dieser Fall weicht aber deutlich von unserer Klage ab: Dort hatte die Verbraucherin einen Gutschein erhalten, bestand allerdings auf einer Erstattung des Betrages. Nach Ansicht des BGH sei es ihr zumutbar gewesen, den Gutschein statt einer Zahlung anzunehmen. In unserer Klage geht es aber nicht um die Art der Rückabwicklung. Wir werfen eventim vor, dass es bei der Rückabwicklung zu Unrecht Gebühren einbehält.“ (via)