Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE (WBS) mit seiner Einschätzung, ob die Besucher des abgebrochenen Rock am Ring Festivals ein Anrecht auf eine Geldzurückerstattung haben.
Sein Fazit: Die Besucher haben ein Anrecht darauf, dass ihnen ein Großteil des Eintrittgelds erstattet wird.